AGB der Seepark Sellin Ferienwohnungen AG
§ 1 Der Mietvertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung der Seepark Sellin Ferienwohnungen AG (=Vermieter) zustande. Die Reservierungsbestätigung kann schriftlich oder, wenn eine schriftliche Bestätigung nicht mehr möglich ist, mündlich oder in Textform (SMS, E-Mail usw.) erfolgen.
§ 2 Der Mietpreis sowie evtl. Nebenkosten ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten und enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 3 Bei Abschluss des Mietvertrages gem. § 1 wird eine Vorkasse nach Buchung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsinformationen.
§ 4 Liegen zwischen Rechnungsstellung und Anreise ein Zeitraum von mehr als 28 Tagen, dann gilt eine Anzahlung von 20% innerhalb von 14 Tagen und die Restzahlung bis 42 Tage vor Anreise. Bei kurzfristigen Buchungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Weniger als 28 Tage vor Anreise, aber mehr als 10 Tage – der Rechnungsbetrag ist vollständig bis 5 Tage vor Anreise zu überweisen.
- Weniger als 10 Tage vor Anreise, aber mehr als 3 Tage – der Rechnungsbetrag ist sofort und vollständig zu überweisen.
- Weniger als 3 Tage vor Anreise – die Zahlung erfolgt vor Ort.
§ 5 Vom Hotel bestätigte Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner verbindlich. Sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keinen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bis zu einem bestimmten Termin vereinbart haben oder kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden besteht, hat der Kunde bei Stornierung einer bestätigten Reservierung, bei Reduzierung des bestätigten Reservierungsumfangs oder bei einem sonstigen Rücktritt vom Vertrag unter folgenden Bedingungen Schadensersatz an den Vermieter zu leisten:
- Bei einem Rücktritt bis 100 Tage vor Reisebeginn beträgt die Reiserücktrittsgebühr 50 €.
- Bei einem Rücktritt ab 99 Tage bis 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Übernachtungspreises.
- Bei einem Rücktritt ab 60 Tage bis 21 Tage vor Reisebeginn 50% des Übernachtungspreises.
- Bei einem Rücktritt ab 20 Tage vor Reisebeginn werden 90% des Übernachtungspreises fällig.
- Sollte es zu einer Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn kommen, wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.
- Gelingt es dem Vermieter nach Stornierung, dass Objekt anderweitig zu belegen, so beträgt seine Aufwandsentschädigung 70 €.
- Wird das Objekt nicht an allen Tagen vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden.
- Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.
- Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraums sowie Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.
- Alle Stornierungen haben in schriftlicher Form (per Briefzustellung oder per E-Mail) zu erfolgen.
- Zur Vermeidung von Stornokosten wird eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Der Kunde ist dazu berechtigt, den entsprechenden Nachweis dafür zu führen, dass dem Vermieter kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Einnahmen aus anderweitiger Verwertung der stornierten Leistungen rechnet der Vermieter auf etwaige Schadensersatzansprüche an.
Reservierte Apartments stehen Ihnen am Anreisetag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr zu Verfügung. Sollte die Bereitstellung der reservierten Apartments ausnahmsweise nicht bis 18:00 Uhr erfolgen, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
I. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Kunden
Ein Rücktrittsrecht oder eine Kündigung des Kunden besteht nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, sei es durch höhere Gewalt oder weil diese Leistung nur von einem fremden Drittem erbracht werden kann, auf die der Vermieter ebenfalls keinen Einfluss hat. Dazu gehören z. Beispiel bestimmte Öffnungszeiten oder sonstige Vergünstigungen.
II. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist dazu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht insbesondere, wenn die Erfüllung des Vertrages wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder anderer nicht vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Vermieter vertragliche Leistungen angeboten hat die von fremden Dritten erbracht werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.
§ 6
I. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Der Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
II. Betriebsschließungen, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen und andere von uns nicht zu verantwortende Ereignisse auf die wir keinen Einfluss nehmen können, welche eine Verringerung unserer angebotenen Leistungen zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und berechtigen uns vom Rücktritt dieser Leistungen. Dieses gilt insbesondere, wenn es sich um Leistungen handelt, die die Seepark Sellin Ferienwohnungen AG von Dritten bezieht.
Der Schadensersatzanspruch durch den Kunden ist ausgeschlossen.
III. Für Leistungsstörungen von Dritter Seite, wie bspw. Geräuschkulissen durch Bauarbeiten, Straßen-/Lieferverkehr oder Einsätze von BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), die nicht im Zusammenhang mit den Objekten der Seepark Sellin Ferienwohnungen AG und den vertraglichen Leistungen stehen sowie durch Schäden die Ihnen durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjekts oder seiner Einrichtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, dass der Seepark Sellin Ferienwohnungen AG eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
IV. Wertsachen können gegen Quittung an der Rezeption zur Verwahrung abgegeben werden. In diesem Falle übernimmt der Vermieter selbstverständlich die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der verwahrten Sachen gemäß §§ 688 ff. BGB.
V. Soweit dem Kunden ein Parkplatz/Stellplatz zugewiesen wurde (auch gegen Entgelt) kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag an dem dort abgestellten PKW, Motorrad oder sonstigen Fahrzeugen zustande. Bezüglich der Haftung gilt § 6 I. entsprechend.
VI. Haustiere dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit der Seepark Sellin Ferienwohnungen AG und in entsprechenden Apartments mitgebracht werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere entstehenden Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
VII. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit des Internets/WLANs.
§ 7 Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Bedarf,
z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Im Regelfall erfolgt die vorherige Benachrichtigung des Mieters der Ferienwohnung.
§ 8 Gegen Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aufrechnen. Dies gilt ebenso für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
§ 9 Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Mietverhältnisses notwendig ist.
§ 10 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.